Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Haustierarztes wenden Sie sich
bitte an die Rufbereitschaft.
Rufbereitschaft ist, wenn nicht anders angegeben,
von Freitagabend 19:00 bis Montagmorgen 7:00 Uhr,
an Feiertagen von 19:00 Uhr am Vorabend bis 7:00 des folgenden Werktages
In der nächtlichen Rufbereitschaft sowie der Rufbereitschaft an
Wochenenden und Feiertagen fallen Notdienstzuschläge an. Gemäß der
Gebührenordnung für Tierärzte werden diese Leistungen bis zum
3-fachen Gebührensatz abgerechnet.