Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Haustierarztes wenden Sie sich
bitte an die Rufbereitschaft (7:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Diese wird beim jeweiligen Haustierarzt veröffentlicht.
Rufbereitschaft/Wochenende ist (wenn nicht anders angegeben)
Freitagabend bis 22:00 Uhr,
Samstag und Sonntag jeweils von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten bitten wir Sie, sich direkt an eine der unten genannten Kliniken zu wenden.
Klinikadressen:
In der nächtlichen Rufbereitschaft sowie der Rufbereitschaft an
Wochenenden und Feiertagen fällt ein gesetzlich vorgeschriebener
Notdienstzuschlage von 59,50€ incl. Mehrwertsteuer an. Desweiteren
müssen die im Notdienst erbrachten Leistungen mindestens mit dem
2-fachen (bis 4-fachen) Gebührensatz abgerechnet werden.